Verteidigung im Strafverfahren
Egal wie Sie davon erfahren, dass gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird – durch eine Vorladung zur Polizei, eine Hausdurchsuchung, einen Strafbefehl oder gar einen Haftbefehl – es ist immer eine Ausnahmesituation, in der nur die wenigsten sich besonnen und taktisch richtig verhalten. Sie haben es dabei mit Personen zu tun, die das strafrechtliche Instrumentarium weit besser kennen als Sie und die nicht in erster Linie Ihre Interessen im Blick haben. Eine formalisierte Mitteilung zum Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gibt es nicht – nur das Steuerstrafrecht bildet hier eine Ausnahme. Das bedeutet, dass die Ermittlungen schon einige Zeit andauern können, ohne dass Sie von ihnen erfahren hat. Umso wichtiger ist es, sich unmittelbar bei mir Rat zu der aktuell gegebenen Situation zu holen und die Verteidigungsmöglichkeiten abzuklären. Vorher gilt: Gegenüber der Polizei unbedingt schweigen! Bestehen Sie darauf, mich anzurufen, bevor Sie irgendetwas zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen sagen.
Bei Profis als Gegner brauchen Sie einen Profi auf Ihrer Seite. Ich bin darauf eingerichtet, Ihnen schnell und effektiv zu helfen. Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und – gerade bei Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen – ohne Rücksicht auf die Tageszeit. Nutzen Sie eine der vielfältigen Kontaktmöglichkeiten zu mir.
Ihr erster Anruf bei mir kostet Sie nichts – Nichtstun kostet Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!
Weitere Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie hier.
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DR. BRINKMANN STRAFVERTEIDIGUNG – Ihre erste Verteidigungslinie!
Verteidigung im Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten)
Es mag zu Anfang eher nach einer Kleinigkeit aussehen, kann aber rasch unangenehme Folgen haben: Das Überfahren einer roten Ampel, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Missachten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit – all das führt zu einem Bußgeldverfahren, in dessen Verlauf Sie mindestens zur Kasse gebeten werden. In schlimmeren Fällen droht ein Fahrverbot oder gar der Verlust des Führerscheins.
Die Einschätzung der Angelegenheit und der sich Ihnen bietenden Verteidigungsmöglichkeiten ist die wichtigste Information, die Sie jetzt brauchen. Sie finden sie nicht im Internet, sondern über mich, wenn Sie mich die Sache prüfen l
assen. Nur wer alle Fakten kennt, kann die richtige Entscheidung treffen: Das Bußgeld akzeptieren oder den Bescheid anfechten. Melden Sie sich daher bei mir, sobald Sie einen Anhörungsbogen bekommen.
Ihr erster Anruf bei mir kostet Sie nichts – Nichtstun kostet Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!
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Verteidigung im Straf- und Maßregelvollzug
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger eine Freiheitsstrafe zu verbüßen haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie keine rechtlichen Möglichkeiten mehr haben, Ihre Lage zu verbessern. So muss die Ladung zum Strafantritt in die richtige Vollzugsform erfolgen. Besonders wenn Sie eine Arbeitsstelle haben und diese erhalten wollen, lohnt sich ein Antrag auf eine Ladung in den offenen Vollzug, wenn dessen übrige Voraussetzungen gegeben sind. Im Gefängnis befinden Sie sich in einer „totalen Institution“, in der Sie einen starken Partner an Ihrer Seite brauchen, um nicht das Gefühl für eigene Entscheidungen zu verlieren. Langzeitbesuch, Lockerungen, vorzeitige Entlassung zu Halbstrafe oder Zweidrittel – diese Fragen sind mir seit vielen Jahren vertraut. Ich begleite Sie oder Ihren Angehörigen auch durch lange Zeiten des Freiheitsentzuges und sorge dafür, dass Sie so früh wie möglich wieder die Freiheit genießen können. In einer besonderen Lage befinden sich die Insassen des Maßregelvollzuges. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) bedeutet strategische Planung des eigenen Verhaltens, regelmäßige Auseinandersetzung mit ärztlichen Diagnosen und psychiatrischen Prognosen, Konfrontation mit Vollzugspersonal wie Behandlern und die Suche nach den eigenen Rechten in einem Dschungel von Vorschriften und Rechtsprechung. Ich kenne die Wege aus dem Maßregelvollzug heraus und berate Sie gerne auch über längere Zeit, damit Sie diese Wege finden und selbst gehen können.
Verteidigung Ihrer Rechte als Opfer einer Straftat
Es ist schon schlimm genug, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Als wäre die Belastung nicht groß genug, stürmen nun auch noch Fragen auf Sie ein: Kann, soll, muss ich eine Strafanzeige stellen? Wer begleitet mich zu den unausweichlichen Vernehmungen und unterstützt mich rechtlich? Wie kann ich ein Schmerzensgeld bekommen, ohne noch selbst Geld zahlen zu müssen? Für all diese Fragen sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Ich berate Sie umfassend über die Möglichkeiten, die Sie als Opfer einer Straftat im Rahmen des Strafverfahrens haben, und begleite Sie zu den erforderlichen Terminen. Eine umfassende Beratung und Vertretung versetzt Sie in die Lage, erhobenen Hauptes durch das Verfahren zu gehen und Ihre Rechte angemessen und effektiv geltend zu machen – in allen Verfahrensstadien bis hin zur strafrechtlichen Hauptverhandlung.
Engagement
Rotary-Club Hockenheim
Kultur Kirche Ketsch
Gemeinderat der Gemeinde Ketsch
SPD-Fraktion Ketsch