Verteidigung im Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten)

Es mag zu Anfang eher nach einer Kleinigkeit aussehen, kann aber rasch unangenehme Folgen haben: Das Überfahren einer roten Ampel, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Missachten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit – all das führt zu einem Bußgeldverfahren, in dessen Verlauf Sie mindestens zur Kasse gebeten werden. In schlimmeren Fällen droht ein Fahrverbot oder gar der Verlust des Führerscheins.

Die Einschätzung der Angelegenheit und der sich Ihnen bietenden Verteidigungsmöglichkeiten ist die wichtigste Information, die Sie jetzt brauchen. Sie finden sie nicht im Internet, sondern über mich, wenn Sie mich die Sache prüfen lassen. Nur wer alle Fakten kennt, kann die richtige Entscheidung treffen: Das Bußgeld akzeptieren oder den Bescheid anfechten. Melden Sie sich daher bei mir, sobald Sie einen Anhörungsbogen bekommen.

Ihr erster Anruf bei mir kostet Sie nichts – Nichtstun kostet Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!

Weitere Informationen zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens finden Sie hier.

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DR. BRINKMANN STRAFVERTEIDIGUNG – Ihre erste Verteidigungslinie!