ÜBERBLICK ÜBER DAS STRAFRECHTLICHE VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN
Was wird vollstreckt?
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vollstreckung von Geldstrafen
- Zahlungsaufforderung durch die Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsbehörde)
- Bei ausbleibender Zahlung: Umwandlung in Ersatzfreiheitsstrafe
- Ladung zum Strafantritt der Ersatzfreiheitsstrafe
- Zahlung der Geldstrafe (auch teilweise) erledigt die Ersatzfreiheitsstrafe im selben Maß (1 Tagessatz = 1 Tag Freiheitsstrafe)
Vollstreckung von Freiheitsstrafen
- In Jusztizvollzugsanstalten
- Aus der Freiheit: Ladung zum Strafantritt in die zuständige JVA durch die Staatsanwaltschaft
- Falls keine Selbststellung: Vollstreckungshaftbefehl, Festnahme, zwangsweise Zuführung
- Aus der Untersuchungshaft: Umwandlung in Strafhaft, evtl. Verlegung.
Vollstreckung von Maßregeln
- In der Regel aus der Untersuchungshaft, vorläufigen Unterbringung oder Strafhaft heraus
- Ggf. Verlegung in eine Maßregelvollzugsanstalt (Entziehungsanstalt, Psychiatrisches Krankenhaus, Anstalt der Sicherungsverwahrung)
Rechtsbehelfe (nicht abschließend)
- Anträge auf Ratenzahlung (Geldstrafe)
- Anträge auf Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären Drogentherapie gem. §§ 35, 36 BtmG
- Strafaufschub
- Antrag auf Ladung in eine andere Anstalt bzw. in einer Anstalt des offenen Vollzuges
- Anträge im Rahmen der Vollzugsplanung
- Anträge auf Gewährung von Lockerungen
- Anträge auf Sondermaßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges
- Antrag auf Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt
- Antrag auf Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt mit Außervollzugsetzung der restlichen Freiheitsstrafe
- Antrag auf Entlassung zum Zweidrittelzeitpunkt oder später (Reststrafe) mit Außervollzugsetzung der restlichen Freiheitsstrafe
- Antrag auf Erledigung der Maßregel, Antrag auf Fortführung der Maßregel (gegen den Antrag auf Erledigung durch die Maßregelvollzugseinrichtung)
- Antrag auf Wechsel in eine andere Maßregel
- Antrag auf Aussetzung der Maßregel zur Bewährung unter gleichzeitiger Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung
- Gnadenerweise
Laufende strategische Betreuung im Strafvollzug und Maßregelvollzug
- Teilnahme an Vollzugs- und Behandlungsplankonferenzen
- Überprüfung von Vollzugs- und Behandlungsplänen
- Einflussnahme auf die Vollzugsplanung durch Anträge nach entsprechender strategischer Planung
- Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßnahmen des Vollzuges (Versagung von Lockerungen, Zwangsmedikation, …)