ÜBERBLICK ÜBER DAS STRAFRECHTLICHE VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN

Was wird vollstreckt?

  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen
  • Maßregeln der Besserung und Sicherung

Vollstreckung von Geldstrafen

  • Zahlungsaufforderung durch die Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsbehörde)
  • Bei ausbleibender Zahlung: Umwandlung in Ersatzfreiheitsstrafe
  • Ladung zum Strafantritt der Ersatzfreiheitsstrafe
  • Zahlung der Geldstrafe (auch teilweise) erledigt die Ersatzfreiheitsstrafe im selben Maß (1 Tagessatz = 1 Tag Freiheitsstrafe)

Vollstreckung von Freiheitsstrafen

  • In Jusztizvollzugsanstalten
  • Aus der Freiheit: Ladung zum Strafantritt in die zuständige JVA durch die Staatsanwaltschaft
  • Falls keine Selbststellung: Vollstreckungshaftbefehl, Festnahme, zwangsweise Zuführung
  • Aus der Untersuchungshaft: Umwandlung in Strafhaft, evtl. Verlegung.

Vollstreckung von Maßregeln

  • In der Regel aus der Untersuchungshaft, vorläufigen Unterbringung oder Strafhaft heraus
  • Ggf. Verlegung in eine Maßregelvollzugsanstalt (Entziehungsanstalt, Psychiatrisches Krankenhaus, Anstalt der Sicherungsverwahrung)

Rechtsbehelfe (nicht abschließend)

  • Anträge auf Ratenzahlung (Geldstrafe)
  • Anträge auf Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären Drogentherapie gem. §§ 35, 36 BtmG
  • Strafaufschub
  • Antrag auf Ladung in eine andere Anstalt bzw. in einer Anstalt des offenen Vollzuges
  • Anträge im Rahmen der Vollzugsplanung
  • Anträge auf Gewährung von Lockerungen
  • Anträge auf Sondermaßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges
  • Antrag auf Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt
  • Antrag auf Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt mit Außervollzugsetzung der restlichen Freiheitsstrafe   
  • Antrag auf Entlassung zum Zweidrittelzeitpunkt  oder später (Reststrafe) mit Außervollzugsetzung der restlichen Freiheitsstrafe
  • Antrag auf Erledigung der Maßregel, Antrag auf Fortführung der Maßregel (gegen den Antrag auf Erledigung durch die Maßregelvollzugseinrichtung)
  • Antrag auf Wechsel in eine andere Maßregel
  • Antrag auf Aussetzung der Maßregel zur Bewährung unter gleichzeitiger Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung
  • Gnadenerweise

Laufende strategische Betreuung im Strafvollzug und Maßregelvollzug

  • Teilnahme an Vollzugs- und Behandlungsplankonferenzen
  • Überprüfung von Vollzugs- und Behandlungsplänen
  • Einflussnahme auf die Vollzugsplanung durch Anträge nach entsprechender strategischer Planung
  • Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßnahmen des Vollzuges (Versagung von Lockerungen, Zwangsmedikation, …)