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Statements/Blog

Wer die Verbüßung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommt, ist in aller Regel nicht gezwungen, die Bewährungszeit im Inland zu…

"Wir sind Rechtsstaat", wirbt das Bundesjustizministerium - und demontiert ihn mit Fleiß!

Richterliche Vernehmung eines Zeugen

Wann passiert eigentlich so etwas?

Zum Beispiel dann, wenn ein wesentlicher Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht hat oder wenn es sich bei wichtigen Zeugen um Kinder handelt. Diese müssen im Laufe des Strafverfahrens besonders geschützt werden. Deswegen erfasst man ihre Aussage auf Video und lässt die Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter durchführen – beides kann im Rahmen einer Hauptverhandlung als Beweismittel verwertet werden, ohne dass das Kind erneut aussagen müsste. Gleichzeitig ist es in entsprechend gelagerten Verfahren oft die einzige Möglichkeit für die Verteidigung, den Zeugen konfrontativ zu befragen. Wegen der weitreichenden Verwertungmöglichkeiten im weiteren Verlauf des Verfahrens also ein sehr wichtiger Termin für die Verteidigung!

10 Jahre Dr. Brinkmann Strafverteidigung in Schwetzingen

Gemeinsam schreiben wir weiter an einer Erfolgsgeschichte

Seit über 10 Jahre betreibe ich jetzt meine eigene Strafverteidigerkanzlei in Schwetzingen. Seit fast 25 Jahren bin ich Strafverteidiger. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Bußgeldbescheid, Gerichtsurteil, Ladung zum Strafantritt: Wer in Kontakt mit dem strafenden Staat gerät, ist bei mir richtig. Mit den Jahren hat sich der Schwerpunkt Strafvollzug und Maßregelvollzug deutlich verstärkt - hier berate ich, begleite ich und vertrete die Rechte der Menschen in freiheitsentziehenden Maßnahmen gerichtlich und außergerichtlich. Es ist eine Erfolgsgeschichte - ich freue mich darauf, sie weiter zu schreiben!

Kontakt in der Untersuchungshaft

Warum gibt es ein Kontaktverbot für Menschen in der Untersuchungshaft?

Die Untersuchungshaft dient allein der Sicherung des Verfahrens und darf auch nur zu diesem Zweck angeordnet werden. Deswegen hat sie neben einem dringenden Tatverdacht auch das Vorliegen mindestens eines Haftgrundes zur Voraussetzung. Bekannt sind Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr, es gibt aber auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr zur Unterbrechung von Tatserien und Verhinderung neuerlicher Straftaten. Schließlich rechtfertigt auch allein der dringende Tatverdacht der Begehung eines Tötungsdelikts die Untersuchungshaft. In dieser ist - jedenfalls bei Vorliegen von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr - die gesamte Kontaktaufnahme zu Personen außerhalb der Anstalt streng reglementiert und beschränkt: Briefe werden mitgelesen und Besuche überwacht. Verteidigerbesuche allerdings nicht - sie sind der Rest unüberwachter Kommunikation und als solche besonders geschützt!

Beendigung des Maßregelvollzugs durch Aussetzung zur Bewährung

Maßregelvollzug - wie endet der eigentlich?

Der Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus („63er“ wegen § 63 StGB, der dazugehörigen Vorschrift) gehört zu den Sanktionen ohne festgelegtes Ende. Vielmehr endet er dann, wenn das Gericht, die zuständige Strafvollstreckungskammer, das entscheidet. Am häufigsten lautet diese Entscheidung so, dass die Maßregel für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verbunden mit verschiedenen Auflagen. Endet die Bewährungszeit ohne Probleme, wird die Maßregel für erledigt erklärt. Es ist aber auch der Widerruf der Bewährung möglich, wenn sich der Untergebrachte nicht an die Bewährungsauflagen hält, die psychische Erkrankung wieder auftritt oder gar Straftaten begangen werden.

Wünschen Sie sich eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung oder droht ein Bewährungswiderruf? Kontaktieren Sie mich, und wir besprechen Ihre Chancen!

Besichtigung der Beweismittel

Wann macht ein Verteidiger so etwas?

Es gibt im Strafverfahren nur eine begrenzte Zahl von zulässigen Beweismitteln. Diese werden in aller Regel in der Akte niedergelegt, entweder als Text (Zeugenaussage, Sachverständigengutachten, Urkunden) oder als Bilder (Gegenstände). Über die Akteneinsicht, in der die Akte an den Verteidiger verschickt wird, kann er Kenntnis davon nehmen und diese Dinge dann mit seinem Mandanten besprechen. In seltenen Fällen weigert sich die Staatsanwaltschaft, aus Gründen des Opferschutz und der Stigmatisierung, Beweismittel zu versenden, bei denen dies eigentlich sehr einfach möglich wäre, weil es sich um Lichtbilder handelt: Die Rede ist von kinderpornographischen Darstellungen. Auch diese muss der Verteidiger einsehen und prüfen können. Damit die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden, muss der Verteidiger sich also auf den Weg machen und die Beweismittel „besichtigen“. Dies erfolgt entweder bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim zuständigen Gericht.

Sie brauchen einen Verteidiger, wenn Beweismittel besichtigt und ausgewertet werden müssen - kontaktieren Sie mich baldmöglichst!

Gerichtliche Entscheidung im Straf- und Maßregelvollzug

Was ist eigentlich ein "109er" und wann macht man so etwas?

Maßnahmen und Entscheidungen einer Justizvollzugsanstalt sind gerichtlich überprüfbar. Wenn man mit ihnen nicht einverstanden ist, kann man sie der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung vorlegen. Das geht grundsätzlich auch ohne Anwalt - mit ist aber besser! Denn das Gericht darf nur auf bestimmte so genannte Ermessensfehler überprüfen, nicht allgemein auf Zweckmäßigkeit oder dahingehend, „was auch möglich gewesen wäre“. Ein im Vollstreckungsrecht versierter Anwalt kann das frühzeitig unterscheiden und die Erfolgsaussichten abschätzen. Und er kann den Antrag so begründen, dass dem Gericht deutlich wird, warum die angegriffene Entscheidung aufgehoben werden muss.

Minder schwerer Fall

Seltsames Wortgebilde - was ist das denn?

Bei einigen Straftatbeständen sieht das Gesetz neben dem „Normalfall“ auch einen so genannten "minder schweren Fall", einen weniger schweren Fall vor. Damit sind Fallkonstellationen gemeint, die so deutlich von dem abweichen, was sich der Gesetzgeber als normalen Fall des Tatbestandes vorgestellt hat, dass die für den Normalfall vorgesehene Strafe zu schwer erscheint. Für den minder schweren Fall gibt es dann einen reduzierten Strafrahmen, insbesondere also eine niedrigere Strafuntergrenze.

Ob in Ihrem Fall ein minder schwerer Fall in Betracht kommt, sage ich Ihnen gerne nach Ihrer Kontaktaufnahme und Studium der Akte!

Ausbleiben eines Zeugen

Was passiert eigentlich, wenn ein vor Gericht geladener Zeuge nicht kommt?

Als geladener Zeuge zu Gericht zu kommen, ist eine Bürgerpflicht. Das bedeutet, dass jeder, der als Zeuge geladen wird, auf jeden Fall vor Gericht erscheinen muss – es sei denn, er kann sich rechtzeitig und angemessen entschuldigen (zum Beispiel wegen Erkrankung). Passiert das nicht und erscheint der Zeuge dennoch nicht, wird gegen ihn in der Regel ein Ordnungsgeld verhängt, normalerweise in Höhe von mindestens 150€, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft. Außerdem trägt der Zeuge die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten - das summiert sich gerade bei größeren Verfahren mit mehreren Beteiligten schnell auf einen beträchtlichen Betrag. Das ist unangenehm und vermeidbar. Sind Sie als Zeuge geladen und können oder wollen Sie nicht aussagen? Lassen Sie sich von mir über die legalen Möglichkeiten beraten!

 

Gesundheitsversorgung im Gefängnis

Wie funktioniert eigentlich die ärztliche Versorgung im Gefängnis?

Wer sich in staatlicher Verwahrung befindet, hat keine Krankenversicherung mehr. Für seine gesundheitliche Versorgung muss der Staat sorgen, und zwar auf Basis der Versorgung eines gesetzlich Krankenversicherten. Ärztliche Untersuchungen und Diagnosen erfolgen durch Anstaltsärzte. Falls erforderlich werden Gefangene auch in Krankenhäuser außerhalb des Gefängnisses verlegt, insbesondere dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht in Justizvollzugskrankenhäusern stattfinden kann. Das ist insbesondere bei Operationen der Fall. Immer wieder ist die Rede davon, dass die ärztliche Versorgung in Gefängnissen besonders schlecht ist. Richtig ist auf jeden Fall: Nur wer sich mit Nachdruck um seine Angelegenheiten kümmert, bekommt am Ende die Behandlung, die er benötigt.

Lassen Sie uns darüber reden, in welcher Weise Ihnen die Justiz eine ärztliche Behandlung verweigert oder einschränkt, und ich setze mich für Ihr Recht auf den Erhalt Ihrer Gesundheit ein!

Verhandlungsunfähigkeit

Was bedeutet das eigentlich?

Immer mal wieder ist in Gerichtsverfahren die Rede davon, dass die Hauptverhandlung nicht durchgeführt werden konnte, weil der Beschuldigte verhandlungunfähig sei. Verhandlungsunfähig ist man nicht etwa schon dann, wenn man sich vorübergehend unwohl fühlt oder an einem grippalen Infekt leidet. Die Anforderungen an die Verhandlungunfähigkeit sind deutlich höher als an eine Arbeitsunfähigkeit. Selbst ein entsprechendes ärztliches Attest wird in der Regel durch ein Telefonat des Gerichts mit dem behandelnden Arzt hinterfragt. Bleiben Zweifel, so kommt eine Begutachtung durch den Amtsarzt in Betracht.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einem Gerichtstermin entschuldigt fernbleiben dürfen oder welche Folgen Ihr Ausbleiben hat, rufen Sie mich an - ich berate Sie gern!

Beendigung der Untersuchungshaft

Wie kann man die Untersuchungshaft beenden?

Untersuchungshaft dient der Sicherung des Verfahrens. Der Beschuldigte soll verfügbar und die Beweismittel möglichst unverfälscht und erreichbar bleiben. Allerdings können die Voraussetzungen jederzeit gerichtlich überprüft werden. Das erfolgt im Wege einer mündlichen Haftprüfung oder einer Haftbeschwerde. Während eine mündliche Haftprüfung stets vor dem zuständigen Haftrichter stattfindet, der nach einer mündlichen Anhörung dann auch die Entscheidung trifft, richtet sich die Haftbeschwerde an das nächsthöhere Gericht. Hier findet keine mündliche Verhandlung statt. Es ist ausgesprochen wichtig, das richtige Rechtsmittel einzulegen, denn je nach Verfahrenssituation ist das keinesfalls beliebig und hat eventuell weitreichende Konsequenzen.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Verteidiger beraten - nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Führungsaufsicht

Was ist das eigentlich?

Wird eine längere Freiheitsstrafe vollständig verbüßt, also ohne die Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung, tritt von Gesetzes wegen Führungsaufsicht ein. In einer gesonderten Anhörung bestimmt die Strafvollstreckungskammer Auflagen, die der Strafentlassene für eine bestimmte Zeit erfüllen muss. Manche dieser Auflagen sind strafbewehrt, d.h. dass ein Verstoß dagegen eine neuerliche Straftat darstellt. Angesichts der weitreichenden Folgen ist es die richtige Entscheidung, zu einer solchen Anhörung nicht ohne Verteidiger zu gehen!

Das "letzte Wort"

Es gebürt dem Angeklagten in der Hauptverhandlung - aber was macht man da?

Das letzte Wort ist eine Art "heiliges Recht" des Angeklagten im Strafverfahren. Wird es nicht gewährt, ist das nachfolgende Urteil nichts mehr wert und muss aufgehoben werden. Um so wichtiger ist es, gemeinsam mit der Verteidigung zu überlegen, was in diesem Zusammenhang gesagt wird und was nicht. Meistens wertvoll sind Entschuldigungen, das Darlegen von Reue - und nicht zuletzt das Anschließen an die Ausführungen der Verteidigung. Es steht dem Angeklagten aber letztlich völlig frei, was er sagen möchte. Er darf dabei weder begrenzt noch unterbrochen werden, solange er nicht erneut Straftaten (etwa Beleidigungen) begeht. Heikel ist das (ausführliche) Nutzen des letzten Wortes dann, wenn der Angeklagte sich nicht gut im Zaum halten kann - es gab schon Bewährungschancen, die im letzten Wort gestorben sind. 

Daher empfiehlt es sich, dem Ratschlag des eigenen Verteidigers zu folgen, was das Nutzen dieses "heiligen Rechts des Angeklagten" angeht.

Mythen und Legenden im Strafrecht - "Pflichtverteidigung"

Ist das etwas für arme Mandanten oder kriegt man da nur schlechte Verteidiger ab?

In amerikanischen Filmen kann man immer wieder zwei Dinge hören: 

  1. "Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen vom Staat einer gestellt"
  2.  Der Pflichtverteidiger stammt nicht aus einer namhaften Kanzlei, sondern in der Regel aus einem so genannten Pflichtverteidigerbüro mit jungen, unerfahrenen Anwälten. Aus der oft geringeren Erfahrung ist das Vorurteil erwachsen, dass überhaupt nur schlechtere Anwälte Pflichtverteidigungen übernehmen -  die besseren “machen so was nicht”

In Deutschland ist das anders. 

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist nicht abhängig vom Geldbeutel des Beschuldigten, sondern ausschließlich von bestimmten Kriterien. Dazu gehören etwa der Vorwurf eines Verbrechens, der Vollzug von Untersuchungshaft, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit des Beschuldigten, sich selbst angemessen zu verteidigen. Details dazu und ob das in Ihrem Fall zutrifft, erkläre ich Ihnen gerne bei einem Telefonat. 

Pflichtverteidigung bedeutet, dass der Staat die Vergütung des Verteidigers in sehr engen Gebührengrenzen übernimmt - allerdings nur zunächst. Erfolgt eine Verurteilung, muss der Verurteilte auch die Pflichtverteidigergebühren an den Staat bezahlen. Sie sind dann Teil der Verfahrenskosten, die er in der Regel übernehmen muss. NUr bei Jugendlichen ist das anders. 

Außerdem wird Ihnen der Verteidiger beigeordnet, den Sie sich wünschen. 

Ich übernehme gerne Ihre Pflichtverteidigung, und das mit der gesamten Erfahrung aus nahezu 25 Jahren Strafverteidigertätigkeit. Rufen Sie mich an, und wir reden darüber!

Begriffserklärungen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Was heißt das? Wovon reden die hier? Was bedeutet das für mich?

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl? Manche Begriffe aus dem Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind nicht auf den ersten Blick verständlich. Vor allem: Was bedeutet das jetzt für mich? Für diese und ähnliche Fragen steht Ihnen hier unter “Begriffserklärungen” eine umfangreiche Bibliothek mit erklärungsbedürftigen Begriffen zur Verfügung. 

Der Begriff, den Sie suchen, ist nicht dabei? Bitte schicken Sie mir eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, damit ich mich darum kümmern kann. Oder SIe rufen mich einfach direkt an und erklären mir Ihr Problem - ich kann Ihnen sicher helfen!

Darf der Beschuldigte lügen?

Mit einem Wort: Ja!

Darüber, dass ein Beschuldigter am Besten zum Vorwurf schweigen sollte, habe ich schon oft gesprochen und geschrieben.  

Der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten und an der eigenen Verurteilung nicht mitzuwirken braucht (für die Lateiner unter uns: Der "nemo-tenetur"-Grundsatz, i.e. "nemo tenetur se ipsum accusare"), beinhaltet aber auch, dass man als Beschuldigter zur Wahrheit nicht verpflichtet ist - übrigens als einziger der am Strafverfahren Beteiligten. Dieses Recht geht so weit, dass selbst eine erwiesene Lüge eines Beschuldigten nicht zu einen Ungunsten gewertet werden darf. Einem Gericht, das das versucht hat, hat der Bundesgerichtshof im Wege einer Urteilsaufhebung mitgeteilt, dass ein Lügen in der eigenen Strafsache nicht einmal prognostisch im Rahmen einer Bewährungsentscheidung negativ ausgelegt werden darf - etwa als Grund dafür, dass man wegen des Lügens eine künftige Straffreiheit des Beschuldigten nicht erwarten dürfe.

Der Verteidiger dagegen darf weder lügen noch konkret zur Lüge raten. Er muss aber den Beschuldigten auch nicht vom Lügen abhalten.

In diesem Zusammenhang noch eine weitere wichtige Information für Beschuldigte: Seinen Verteidiger sollt man nie anlügen! Denn sein Rat fußt (neben Akten- und Rechtskenntnissen) auf dem, was ihm sein Mandant erzählt. Ist das falsch, wird es oft genug auch der Rat des Verteidigers - und zwar völlig unabsichtlich!

Gefangenenarbeit

Wie kommt man eigentlich an Geld im Gefängnis?

Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten. Dass in deutschen Gefängnissen inhaftierte Menschen dennoch nachdrücklich zur Arbeit angehalten werden, hat nachvollziehbare Gründe: Bei Arbeit geht es nicht allein um den Erwerb eines Lebensunterhalts, für den bei Gefangenen ohnehin der Staat sorgt - wenn auch in bescheidenem Umfang. Eine regelmäßige produktive und idealerweise sinnvolle Tätigkeit hat positive psychische Effekte, erhöht das Selbstbewusstsein und sorgt für eine stabilisierende Tagesstruktur.  Problematischer wird es in diesem Zusammenhang mit der Vergütung von Gefangenenarbeit - denn zweifelsohne hat auch die Vergütung einen nicht unwesentlichen Anteil an einer positiveren oder negativeren Wirkung von Arbeit. Ein Stundenlohn von 1,32 € löst sicher keine Begeisterungsstürme aus. Bisher wurden Stundenvergütungen wie dieser mit der besonderen Situation in Haft, dem materiellen und personellen Aufwand für die Zurverfügungstellung von Arbeitsmöglichkeiten hinter Gittern sowie nicht zuletzt mit einem eingepreisten Haftkostenbeitrag gerechtfertigt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung die derzeitige Vergütung von Gefangenenarbeit in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber sei durch das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot zu einem umfassenden, wirksamen, in sich schlüssigen und an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichteten Resozialisierungskonzept verpflichtet. An diesem Konzept habe ich auch die Gefangenenvergütung in der Weise auszurichten, dass sie in der Höhe so zu bemessen sei, dass die in dem Konzept verfolgten Zwecke auch tatsächlich erreicht werden können. Die derzeitige Vergütung sei - gemessen an diesem Anspruch - zu niedrig. Das Gericht spricht keine Empfehlung für eine Höhe aus, da der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum in der Art und Weise der Erreichung des Resozialisierungsziels habe. In NRW stimmt aber aktuell das Gleichgewicht der staatlichen Anstrengungen zur Resozialisierung mit Blick auf die Gefangenenvergütung nicht.     

Lieber früher als später!

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Verteidiger für den Straf- oder Maßregelvollzug zu beauftragen?

Lieber früher als später! Denn im Idealfall kann der Vollstreckungsspezialist schon im Rahmen des Erkenntnisverfahrens Hinweise geben, die später in der Vollstreckung relevant sind und die gerne einmal übersehen werden. Etwa für solche Fragen: Komme ich aus dem 64er-Vollzug wieder raus und kann dann noch eine Therapie nach § 35 BtmG machen? Können Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt waren und jetzt wahrscheinlich widerrufen werden, später noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden? Und wie erreiche ich, dass das Gericht seine Zustimmung nach § 35 BtmG schon gleich in das Urteil hineinschreibt?

Immer wieder habe ich engen Kontakt zu kompetenten Kollegen, die genau wissen, was sie tun: Früh mich als Vollstreckungsspezialisten kontaktieren und schon einmal wesentliche Punkte der Strategie abklären. Dann gelingt der Übergang in den Strafvollzug problemlos und der Informationsfluss ist gewährleistet. Damit kann ich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit der Beratung des Mandanten beginnen. Und das bedeutet für diesen schließlich optimale strafrechtliche Betreuung in jedem Verfahrensstadium. 

Mandantenbesprechung per Videotelefonat?

Wir sprechen so miteinander, wie es für Sie am angenehmsten ist

Nicht immer ist es für den Rechtsuchenden, praktisch, den von Ihnen gewünschten Anwalt vor Ort aufzusuchen. Da aber ein persönliches Gespräch in der Regel besser ist als reiner Schriftverkehr, biete ich meinen Mandanten gerne die Möglichkeit, die Mandantenbesprechung mithilfe eines Videokonferenz-Tools durchzuführen. Diese bieten nicht nur die Möglichkeit, den Gesprächspartner „Auge in Auge“ zu sehen und Schriftstücke, etwa Aktenteile, gemeinsam anzusehen und zu besprechen. Sie sind noch dazu abhörsicher und verschlüsselt, was die meisten meiner Mandanten sehr beruhigt.

Für mich, als du spezialisierten Strafverteidiger, insbesondere für Strafvollstreckungs- und Maßregelvollzugsrecht, denn in diesem Zusammenhang Mandanten und deren Angehörige aus der ganzen Republik kontaktieren, bedeutet, dass die Möglichkeit persönlicher Gespräche über große Distanzen hinweg.

Wenn Sie an einer Erstberatung Interesse haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Denn:

Ihr erster Anruf bei mir kostet nichts – Nichtstun kostet sie die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung!

Zuhören verboten!

Verteidigergespräche im Straf- und Maßregelvollzug, in der Untersuchungshaft und - einfach überall, wo der Staat involviert ist

Regelmäßig inspirieren mich Erlebnisse aus meinem beruflichen Alltag dazu, mit Missverständnissen und Fehlannahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Strafverteidigers oder Umständen in strafrechtlichen Verfahren aufzuräumen.

Heute geht es um das Verteidigergespräch in Gefängnissen. Dieses darf weder grundsätzlich verboten noch inhaltlich von Dritten - insbesondere natürlich von Vertretern staatlicher Institutionen - wahrgenommen oder gar gespeichert werden. So weit, so einfach. Aber was bedeutet das?

Zunächst einmal steht damit fest, dass dem Verteidiger der Zugang zu seinem Mandanten zu gestatten ist. Das mag im Rahmen organisatorischer Umstände in einer Justizvollzugsanstalt zeitlich begrenzt werden - grundsätzlich unmöglich gemacht werden darf es nicht.

Darüber hinaus darf das Gespräch weder optisch noch akustisch überwacht werden. Es darf kein Dritter zugegen sein, es sei denn, Verteidiger und Mandant stimmen dem zu. Und schon gar nicht dürfen Verteidigergespräche auf technischem Wege aufgezeichnet werden.

So mancher Mandant von mir hat die Furcht, dass sich der Staat über dieses Verbot hinwegsetzt. Dann wird die Stimme bis zum Flüstern gesenkt, Namens oder andere Informationen werden lieber aufgeschrieben als gesagt oder über bestimmte Umstände gar nicht gesprochen. Sollte aber der Staat sich tatsächlich über das beschriebene Verbot hinwegsetzen, dürfte er mit der erhaltenen Information nichts anfangen. Juristisch liegt hier ein so genanntes Beweiserhebungsverbot vor, das unmittelbar in ein Beweisverwertungsverbot mündet. Was immer aus solchen Aufnahmen zu erfahren wäre, dürfte weder weitergegeben noch in Entscheidungen verwendet werden.

Meine Mobiltelefonnummer ist schon in Telefonüberwachungsakten aufgetaucht, weil der Mandant, dessen Telefon überwacht wurde, mich angerufen hat. Es war beruhigend zu sehen, dass die die Überwachung leitenden Polizeibeamten die Nummer schnell als die des Verteidigers identifiziert und daraufhin die entsprechenden Gespräche ohne Auswertung gelöscht haben.

Das hilft wenig gegen die vage Angst, es könnte ja doch einmal anders laufen, in diesem einen Fall, bei dieser einen Person. Ich habe in meiner über 20jährigen Erfahrung keine Anhaltspunkte dafür, dass so etwas bei mir geschehen wäre. Sollte es aber jemals doch geschehen, haben meine Mandanten und ich die Rechtsordnung und die gesamte hierzu ergangene Rechtsprechung auf unserer Seite.